Erststimme

Erststimme
Erst|stim|me 〈f. 19; bei Wahlen〉 die erste von zwei Stimmen, die ein Wähler zu vergeben hat

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Erst|stim|me, die:
Stimme, die der Wähler, die Wählerin bei den Wahlen zum Bundestag für einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin in seinem, ihrem Wahlkreis abgibt.

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Erststimme,
 
in Deutschland die Stimme, die der Wähler bei Bundestagswahlen für den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis abgibt; bei den Kandidaten muss die Parteizugehörigkeit, bei Parteilosen ein Kennwort im Wahlvorschlag angegeben sein. Gewählt ist der Kandidat im Wahlkreis, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheitswahl; Direktmandat). Die andere Stimme (Zweitstimme) gibt der Wähler der Kandidatenliste einer Partei im betreffenden Bundesland; die Abgabe der Erststimme kann unabhängig von der Zweitstimme, diese unabhängig von der Erststimme erfolgen oder ganz unterbleiben.

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Erst|stim|me, die: Stimme, die der Wähler bei den Wahlen zum Bundestag für einen Kandidaten in seinem Wahlkreis abgibt.

Universal-Lexikon. 2012.

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